Offene Badekur wieder Pflichtleistung der Kasse

Ab dem 01. Juni 2021 besteht wieder die Pflichtleistung der Krankenkassen nach § 23 SGB V zur Kostenübernahme einer offenen Badekur.

Erfahren Sie hier mehr zu der ambulante Vorsorgemaßnahme und sichern Sie sich jetzt Ihre Zuschüsse.